Allgemeine Verkaufs- und Abonnementbedingungen der Wiener Konzerthausgesellschaft

Die Wiener Konzerthausgesellschaft bietet alle Lieferungen oder Dienstleistungen, insbesondere den Verkauf von Karten bei Eigenveranstaltungen der Wiener Konzerthausgesellschaft, auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Abonnementbedingungen an.

Bei Mietveranstaltungen wird die Wiener Konzerthausgesellschaft vom jeweiligen Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung des Veranstalters den Kauf von sämtlichen oder einem Teil der Karten zu vermitteln, in diesem Zusammenhang den Zahlungsverkehr abzuwickeln und allenfalls auch weitere mit der Veranstaltung verbundene Aufgaben zu übernehmen. Der Käufer tritt bei Mietveranstaltungen in Rechtsbeziehung mit dem jeweiligen Veranstalter. Genaue Informationen zu Mietveranstaltungen erhalten Sie im Ticket- & Service-Center oder beim jeweiligen Veranstalter.

Kartenbestellungen und -käufe

sind in jeder Form verbindlich. Kartenreservierungen sind leider ebenso wenig möglich wie eine Rückgabe gekaufter bzw. bestellter Karten. Bei ausverkauften Konzerten kann ein kommissionsweiser Verkauf gegen eine Gebühr von 10% vereinbart werden. Für die Bestellung von Abonnements und Packages beachten Sie bitte die besonderen Bedingungen für Abonnements und Packages weiter unten.

Kartenvorverkauf

Informationen über den Beginn des Kartenverkaufs bzw. über verlängerte Vorverkaufsfristen für einzelne Konzerte finden Sie bei den Detailinformationen der Veranstaltung Ihrer Wahl. Sie haben online auch die Möglichkeit, sich per E-Mail an den Beginn des Vorverkaufs erinnern zu lassen.
Für Mitglieder der Wiener Konzerthausgesellschaft beginnt der Vorverkauf bei Eigenveranstaltungen des Wiener Konzerthauses mindestens sieben Tage vor dem allgemeinen Vorverkauf.

Der telefonische Kartenkauf

ist mittels Kreditkarte möglich. Die Karten können bis direkt vor der Veranstaltung im Ticket- & Service-Center abgeholt werden. Werden Karten nicht abgeholt und unterbleibt die Abholung nicht aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die uns zuzurechnen sind, ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich.

print@home Ticket und Mobile Ticket

Für die sichere Nutzung Ihres print@home Tickets oder Mobile Tickets beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ein print@home Ticket oder Mobile Ticket ist mit einer eindeutigen Kennung versehen. Bewahren Sie daher bitte Ihre Ausdrucke bzw. Dateien sorgfältig auf und sichern Sie diese vor dem unberechtigten Zugriff Dritter. Beim Zutritt zu einer Veranstaltung ist das print@home Ticket oder Mobile Ticket, das mit seiner eindeutigen Kennung als erstes verwendet wird, das gültige Ticket. Es gilt somit das Prinzip des ersten Zutritts. Nachfolgende Tickets mit gleicher Kennung werden durch den Zutritt des ersten Tickets automatisch entwertet. Diese Zutrittsregelung gilt nur, sofern die Gründe für eine Entwertung eines nachfolgenden Tickets nicht der Wiener Konzerthausgesellschaft zuzurechnen sind oder die Entwertung nicht sonst von der Wiener Konzerthausgesellschaft verschuldet wurde.

Postalische Zusendung

Gekaufte Waren und Karten werden auf Wunsch per Post versandt (telefonische Waren- und Kartenkäufe ausgenommen). Die Versendung erfolgt nach Zahlungseingang.

Hinterlegung im Ticket- & Service-Center

Auf Ihren Wunsch können gekaufte Waren und Karten im Ticket- & Service-Center hinterlegt werden. Wir behalten uns vor, diese erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises samt aller damit verbundenen Spesen und Gebühren auszuhändigen. Die Frist für die persönliche Abholung ist auf dem Ihnen zugesandten Beleg angeführt.

Recht auf Zutritt zur Veranstaltung

Das Recht auf Zutritt zu der entsprechenden Veranstaltung erwerben Sie erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür gekauften Karte samt aller damit verbundenen Gebühren und Spesen.
Das Wiener Konzerthaus erfüllt seine Verpflichtung zur Gewährung des Zutritts zur Veranstaltung schuldbefreiend gegen erstmaliges Vorweisen einer Karte. Das Wiener Konzerthaus ist berechtigt, Personen, die eine Karte vorweisen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, wenn Sie mangels vollständiger Bezahlung der Karte kein Recht zum Besuch der Veranstaltung erworben haben. Dies gilt sinngemäß auch, wenn eine ursprünglich erfolgte Zahlung nachträglich rückgängig gemacht wird.

Rücktrittsrecht beim Kauf von Karten, Abonnements und Packages

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) besteht kein Rücktrittsrecht hinsichtlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Gemäß § 4 Abs 1 Z 11 FAGG informieren wir Sie hiermit über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten, Abonnements und Packages.
Zum Rücktrittsrecht bei sonstigen Online-Käufen beachten Sie bitte die Hinweise weiter unten.

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Datenschutzerklärung

Ihre Daten werden zur Vertragserfüllung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Datenverarbeitung bei Kooperationsveranstaltungen: Bei Veranstaltungen die die Wiener Konzerthausgesellschaft in Kooperation mit den Wiener Symphonikern, dem Klangforum Wien, dem Musikverein Wien Modern oder anderen Kooperationspartnern veranstaltet (siehe Hinweise beim Online-Kauf bzw. in den »Konzerthaus Nachrichten«) werden Ihre Daten von beiden Kooperationspartnern verarbeitet. Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gilt in diesen Fällen gegenüber beiden Kooperationspartnern. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Änderungen

Die Informationen auf unserer Website werden täglich aktualisiert. Änderungen, die uns rechtzeitig bekannt werden, nehmen wir in die »Konzerthaus Nachrichten« auf. Über substanzielle Änderungen informieren wir Sie auch schriftlich an Ihre uns bekanntgegebene (E-Mail- oder Post-)Adresse. Um zu gewährleisten, dass alle BesucherInnen über etwaige Änderungen informiert werden können, bitten wir Sie, Karten nur unter den Namen jener Personen zu buchen, die sie auch in Anspruch nehmen.

Konzertabsagen

Muss ein Konzert abgesagt werden, wird in der Regel ein Ersatzkonzert angeboten. Sollten Sie dieses Angebot nicht annehmen wollen, bitten wir Sie, Ihre Eintrittskarten im Ticket- & Service-Center zurückzulösen.

Rollstuhlplätze

Für BesucherInnen, die auf einen Rollstuhlplatz angewiesen sind, gibt es bei allen Veranstaltungen ein Kontingent rollstuhlgerecht erreichbarer Plätze zu Sonderkonditionen.
Beim Kauf von Einzelkarten sind Rollstuhlplätze im Vorverkauf bis eine Woche vor der Veranstaltung zu buchen. Für eine Begleitung steht ein Platz in unmittelbarer Nähe zu Sonderkonditionen zur Verfügung. Um eine Einzelkarte für einen Rollstuhlplatz online zu bestellen, klicken Sie in Programm & Karten bei der Veranstaltung Ihrer Wahl erst auf »Karten kaufen«, dann bei den Preiskategorien auf »Rollstuhlplatz bestellen«. Werden hier das Icon und der Schriftzug nicht angezeigt, sind für die Veranstaltung keine Rollstuhlplätze mehr verfügbar.
Bei der Bestellung eines Rollstuhlplatz-Abonnements schließt der Abonnementpreis eine Begleitung ein. Sind Abonnements ohne Begleitung erwünscht, so verringert sich der Abonnementpreis um den Anteil der Begleitung. Bitte haken Sie im Bestellvorgang das entsprechende Feld an.

Bild- und Tonaufnahmen

sind während der Vorstellung nicht gestattet.

Eigentumsvorbehalt

Alle gekauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der Wiener Konzerthausgesellschaft.

Zahlungsarten

Beim Online-Kauf stehen folgende Zahlungsarten zur Auswahl:
SEPA-Lastschriftmandat: Sie erteilen der Wiener Konzerthausgesellschaft (1030 Wien, Lothringerstraße 20; Creditor-ID: AT24ZZZ00000028216) die einmalige Ermächtigung, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihre Bank an, die auf Ihr Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrer Bank vereinbarten Bedingungen. Der fällige Betrag wird eingezogen.
Per Kreditkarte: Visa, Mastercard, Diners Club, American Express, JCB. Der fällige Betrag wird von Ihrer Kreditkarte abgebucht.
Bei schriftlichen Bestellungen ist eine Bezahlung per SEPA-Lastschriftmandat, per Kreditkarte, per Überweisung (Onlinebanking/Zahlschein) oder bei persönlicher Abholung direkt im Ticket- & Service-Center möglich. Hier sind auch Bankomatkassen vorhanden. Zudem steht Ihnen straßenseitig ein Bankomat zur Verfügung.
Beim telefonischen Kauf ist nur Zahlung per Kreditkarte möglich.

Besondere Bestimmungen für den Erwerb von Mitgliedschaften

Als Mitglied der Wiener Konzerthausgesellschaft genießen Sie eine Vielzahl von Vorteilen und Vergünstigungen. Eine detaillierte Zusammenstellung Ihrer Vorteile finden Sie auf unserer Website bei den einzelnen Mitgliedschaftsarten. Darüber hinaus dokumentiert Ihre Mitgliedschaft eine besondere Verbundenheit mit dem künstlerischen Programm und den Zielen des Wiener Konzerthauses.
Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich immer auf eine Saison (1. September bis 31. August).
Bestehende Mitgliedschaften werden bis auf Widerruf automatisch um jeweils eine Saison verlängert. Sollte eine Fortsetzung der Mitgliedschaft in der kommenden Saison nicht gewünscht sein, ersuchen wir Sie um Übermittlung Ihrer schriftlichen Abmeldung.

Besondere Bestimmungen für den Erwerb von Abonnements und Packages

Beim Erwerb von Abonnements und Packages beachten Sie bitte (über die oben bereits bei einzelnen Punkten angemerkten Sonderbedingungen hinaus) die nachstehenden Besonderheiten:

Reihenfolge und Dauer der Bearbeitung von Bestellungen

Die Bearbeitung von Bestellungen erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens und nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Abonnement-Fortsetzungen von StammabonnentInnen, die bis zum 28. April 2024 bei uns eingelangt sind, werden gegenüber neuen Abonnementwünschen bevorzugt bearbeitet. Im Regelfall erfolgt die Bearbeitung Ihrer Bestellung innerhalb von 3-4 Wochen nach Bestelleingang. Sollte die Erfüllung Ihrer Abonnementwünsche innerhalb dieser Frist aus organisatorischen Gründen (ganz oder teilweise) nicht möglich sein, so erhalten Sie hierüber eine schriftliche Information. Ihre Bestellung bleibt bis zur endgültigen Bearbeitung oder einem Widerruf Ihrerseits aufrecht.

Abonnement-Fortsetzung (»Stammplätze«)

Ihre Abonnementplätze aus der letzten Saison bleiben bis 28. April 2024 (Bestelleingang) reserviert. Bis zu diesem Datum sollte Ihre Bestellung eingetroffen sein, wenn Sie eine Fortsetzung Ihres Abonnements wünschen. Damit wir Ihre Bestellung eindeutig als Abonnement-Fortsetzung erkennen und vorrangig bearbeiten können, bitten wir Sie, im Online-Bestellvorgang oder auf Ihrer Abonnement-Bestellkarte das Feld »Fortsetzung« (bzw. »Angebot annehmen«) anzukreuzen, auch wenn Sie Ihren Zyklus in einer anderen Anzahl oder Preiskategorie als bisher bestellen. In den Zyklen VK, MST, VIR, GRT, GM, CUV, PP, G, MH (2023/24: CI), AH, PI, CO, SOC, VWS und U30 sowie in allen optionalen Zusatzkonzerten, Sonder- und Ersatzzyklen ist eine Beibehaltung der Stammplätze bzw. eine Reservierung Ihrer Abonnements aus der letzten Saison leider nicht möglich.

Platzwünsche

Die Preiskategorien der gewünschten Plätze entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Saalplan. Diesen finden Sie auf unserer Website bei jedem einzelnen Zyklus. Nach Möglichkeit vergeben wir nebeneinanderliegende Plätze. Gerne berücksichtigen wir Ihre Platzwünsche, bitten Sie aber um Verständnis dafür, dass viele Sitze bereits durch StammabonnentInnen aus dem Vorjahr belegt sind. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir auf unserer Website diejenigen Preiskategorien mit einem Sternchen markiert, die erfahrungsgemäß an StammabonnentInnen ausverkauft sind.

Weitere Bestellungen von Abonnements

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bestellungen tätigen, kennzeichnen Sie diese in den persönlichen Anmerkungen bitte mit dem Vermerk »Nachbestellung«. Sie helfen uns damit, die Bearbeitung Ihrer Bestellung zu beschleunigen.

Jugendabonnements

Für Jugendabonnements ist eine Jugendmitgliedschaft erforderlich. Diese wird allen nach dem 1. September 1994 Geborenen angeboten. Bitte hierfür unbedingt das Feld »Geburtsdatum« ausfüllen. Sofern noch keine Jugendmitgliedschaft für die Saison 2024/25 beantragt wurde, wird diese bei Bestellung eines Jugendabonnements automatisch in Rechnung gestellt. Werden Jugendabonnements gemeinsam mit anderen Abonnements bestellt, so bitten wir Sie, für jedes Jugendmitglied eine eigene Bestellung zu übermitteln oder den Namen und das Geburtsdatum des Jugendmitglieds in Ihrer Bestellung anzuführen. Für Jugendmitglieder wird in allen Zyklen (außer den Zyklen CUV, KB, G, MH, AH, PI, CO, SOC, VWS und U30) ein Abonnement-Kontingent bereitgehalten, bei dem jede Karte 15,- Euro kostet. Es besteht kein Anspruch auf einen Stammsitz. Pro Jugendmitglied wird nur ein Jugendabonnement pro Zyklus verkauft; dieses ist nicht übertragbar. Bei der Weitergabe einer Karte an eine andere Person muss auf den Normalpreis aufgezahlt werden. Beim Besuch der Veranstaltungen sind die Mitgliedskarte und ein amtlicher Lichtbildausweis bereitzuhalten.

Überschneidungen

Durch Anhaken des Feldes »keine Überschneidungen erwünscht« können Sie den Erhalt der doppelten Anzahl an Karten für ein Konzert vermeiden, wenn dasselbe Konzert in zwei von Ihnen bestellten Zyklen angeboten wird. Der Gesamtpreis eines der zwei Zyklen wird in diesem Fall entsprechend reduziert.

Termingleichheiten

Sollten Konzerte verschiedener Zyklen terminlich kollidieren, so können Sie die Karten für eines dieser Konzerte ab 1. August 2024 (spätestens aber drei Wochen vor dem Vorstellungstermin) gegen ein anderes, bereits im Einzelkartenvorverkauf befindliches Konzert Ihrer Wahl tauschen (Kartenverfügbarkeit vorbehalten). Der Wert Ihrer Abonnementkarten wird Ihnen hierbei auf den Kaufpreis der neuen Konzertkarten (gleicher oder besserer Kategorie) angerechnet.

Besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Rücktrittsrecht

Bei allen Käufen mit Ausnahme des Kaufes von Abonnements, Packages und Einzelkarten haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht können Sie binnen einer Frist von vierzehn Tagen ab dem Tag ausüben, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wiener Konzerthausgesellschaft, Lothringerstraße 20, 1030 Wien, Telefax: +43 1 24200-110, E-Mail: ticket@konzerthaus.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Bearbeitungskosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt von diesem Vertrag unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.