Hinweisgeber:innenschutzgesetz
Hinweisgeber:innensystem der Wiener Konzerthausgesellschaft
Über unser Hinweisgeber:innensystem können Hinweise über vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften abgegeben werden, die in den Geltungsbereich des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes (HSchG) fallen.
Nähere Informationen zu den Schwerpunkten, die über das Hinweisgeber:innensystem gemeldet werden können, erhalten Sie in unseren FAQs.
Möchten Sie Feedback zu Veranstaltungen oder sonstigen Themen an uns übermitteln, welche nicht unter das Hinweisgeber:innenschutzgesetz fallen, dürfen wir Sie bitten, dieses an feedback@konzerthaus.at zu senden.
Sie können Ihre Meldung anonym abgeben.
Vielen Dank für Ihre Kooperation!