Unbezahlbar. Die Menschenrechte

In der Reihe »Unbezahlbar. Die Menschenrechte« wird der höchst umstrittenen Frage nachgegangen, welche konkreten Ansprüche sich aus deren hohen Idealen ergeben. An vier Abenden trifft Sven Hartberger, langjähriger Intendant des Klangforum Wien und gesellschaftspolitisch engagierter Buchautor, mit seiner Haltung auf prononcierten Widerspruch. Musik von Friedrich Cerha öffnet Ohren und Herzen für die große Kunst des Hörens
von Sven HartbergerWenn davon gesprochen wird, dass die Menschenrechte unbezahlbar sind, kann damit zweierlei gemeint sein: unersetzlich oder zu kostspielig. Dass die Erfüllung der Forderungen der UN-Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 1948 ebenso wie jene der Demokratie für die Staaten des globalen Nordens eine nicht mehr zumutbare Last darstellt, denken mittlerweile nicht mehr nur Vertreter:innen des äußersten rechten Randes im politischen Spektrum. Die traurige Überzeugung scheint mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein.
Eine Gesprächsreihe
Sven Hartberger diskutiert mit unterschiedlichen Gesprächspartner:innen aus Wirtschaft und Politik. Nach drei kurzen, kontroversiellen Gesprächsrunden auf dem Podium wird die Diskussion für das Publikum geöffnet und zum gemeinsamen Austausch eingeladen.
Die vier Abende der neuen Reihe werden abwechselnd im Schubert-Saal des Wiener Konzerthauses und in den Kammerspielen der Josefstadt stattfinden. Am ersten Abend der Reihe wird sich Franz Schellhorn, Leiter der Denkfabrik Agenda Austria, einer provokanten Frage stellen: »Demokratie ist ein Wettbewerbsnachteil.« Das sagt der Ministerpräsident der Slowakei, Robert Fico. Sollen wir also die Demokratie abschaffen oder vielleicht doch lieber ein wenig über den Wettbewerb als Grundlage unserer Wirtschaftsform nachdenken?
An allen Gesprächsabenden der Reihe wird Musik von Friedrich Cerha zu hören sein. Cerha, der 1944 im Alter von 19 Jahren unter Lebensgefahr aus der Deutschen Wehrmacht desertiert ist, ist in seinem vielfältigen Werk stets für humanitäre Werte, für die Demokratie und für diskriminierte Menschen und Gruppen eingetreten.
Hier ein einführender Text zum ersten Gesprächstermin am 2. November 2026:
Wir müssen das richtige Gleichgewicht wiederherstellen
»Was einmal richtig war, muss nicht die richtige Antwort für morgen sein.«
Ganze vier Absätze benötigen die neun Premierminister, allesamt amtierende Regierungschefs von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis sie endlich zur Sache kommen. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass viele der 400 Millionen Adressaten des Offenen Briefs, der ihnen am 22. Mai 2025 zugegangen ist, mit ihrer Lektüre bis zu jenem fünften Absatz gelangt sind, in dem wenigstens andeutungsweise klar wird, was uns die Absender eigentlich mitteilen wollten: Dass es so nicht weitergehen kann mit den Menschenrechten; dass die in den Grundrechts-Konventionen unserer Altvorderen besiegelten Verpflichtungen überzogen sind; dass unsere modernen Gesellschaften die umfänglichen Forderungen aus diesen Rechtekatalogen nicht mehr erfüllen können; und dass den Gerichten Grenzen gesetzt werden müssen, wenn sie ihren Urteilen die alten Gesetze zugrunde legen, anstatt sie an pragmatischen Überlegungen und den politischen Erfordernissen der Stunde zu orientieren.
Dass die Absender des an die Bevölkerung eines ganzen Kontinents gerichteten Schreibens das in dieser Deutlichkeit nicht haben sagen wollen, hat einen guten Grund: Wer an die Menschenrechte rührt, diese selbst oder wenigstens ihren Geltungsbereich einschränken möchte und Ausnahmeregeln schaffen will, die ihre zeitweise oder personenbezogene Sistierung erlauben, der schickt sich an, heiße Kastanien aus dem Feuer zu holen. Wer bei einem solchen Geschäft nicht mit der gehörigen Vorsicht zu Werke geht, der läuft Gefahr, sich ganz ordentlich die Finger zu verbrennen, und das noch dazu ohne dabei an sein Ziel zu gelangen.
Die den zuständigen Abteilungen in den Staatskanzleien gestellte Aufgabe war also zwar durchaus reizvoll, dafür aber de facto auch so gut wie unlösbar. Kurz umrissen lautete sie in etwa so: Ein Unsagbares, das unter keinen Umständen gesagt werden durfte, musste gesagt werden. Die Botschaft sollte nicht klar und deutlich ausgesprochen werden, bei den Empfängern aber dennoch in unmissverständlicher Weise ankommen. Augenzwinkernd war ein stillschweigendes Einverständnis mit der Preisgabe eines offiziell als unantastbar geltenden Guts zu signalisieren, gleichzeitig sollte aber eine bequem durchschreitbare Hintertür geöffnet bleiben, eine Möglichkeit zur glaubwürdigen Distanzierung vom durchaus Gemeinten. Diese Hintertür musste zudem noch so beschaffen sein, dass ihr Gebrauch die weitere Verfolgung des angestrebten Ziels – also die gewünschte empfindliche Einschränkung von Menschenrechten – nicht behindern oder gar ausschließen würde.
Ob das Kunststück gelungen ist, muss uns an dieser Stelle nicht weiter beschäftigen. Darüber mögen die für Entschlüsselung und Bewertung politischer Kommunikation fachzuständigen Exegeten befinden. Wir bemühen uns einfach zu verstehen, was uns da – behutsam eingeleitet und vorsichtig verklausuliert – mitgeteilt werden soll, und wir gehen kaum fehl, wenn wir die an uns gerichtete Botschaft so dechiffrieren: Die von den Menschenrechten gesetzten Grenzen sind zu eng, wenn es um die regierungsamtlichen Befugnisse zur Beschränkung von Freiheitsrechten geht, um die Überwachung von straffällig gewordenen oder als gefährlich eingestuften Staatsfremden und um deren Abschiebung, auch dann, wenn sie in deren Folge der Gefahr von staatlicher Gewalt, von Folter und Tod ausgesetzt sein sollten.
Es gibt einen bemerkenswerten Satz in diesem Dokument, der kaum eine andere Deutung seines Inhalts zulässt. Im englischen Original lautet er: »What was once right might not be the answer of tomorrow.« Auf gut Deutsch gesagt: »Was einmal richtig war, muss nicht die richtige Antwort für morgen sein.« Die kleine Sentenz mag den betulichen Hauch alter Lesebuchweisheit atmen, tatsächlich aber ist sie der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Botschaft und auf die Erklärung, welches Schloss der öffnen soll, müssen wir nicht lange warten. Sie findet sich sogleich im nächsten Absatz: »Die Welt hat sich grundlegend geändert, seit viele unserer Ideen in den Trümmern der großen Kriege entstanden sind. Die Ideen selbst sind universell und ewig. Dennoch leben wir heute in einer globalisierten Welt, in der Menschen in einem vollkommen anderen Maßstab über Grenzen hinweg migrieren.«
Da ist was dran. Die Welt hat sich tatsächlich verändert seit dem Jahr 1948. Angefangen mit der von damals knapp zweieinhalb auf mittlerweile mehr als acht Milliarden Menschen angewachsenen Weltbevölkerung, über die Globalisierung und die Entwicklung der technischen Möglichkeiten in allen denkbaren Bereichen, bis hin zur Digitalisierung und Technisierung unseres Lebens mit allen Auswirkungen dieser immer schneller vor sich gehenden Veränderungen auf die ökologischen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen von Menschen.
Man wird den besorgten Staatenlenkern also weder Schwarzmalerei noch Hysterie vorwerfen können, wenn sie darauf hinweisen, dass das friedliche und gedeihliche Zusammenleben der Menschen in ihren Ländern und auf dem Planeten insgesamt heute schwerwiegenden Gefahren ausgesetzt ist, Gefahren, von denen man vor achtzig Jahren wohl nicht einmal eine Vorstellung hatte. Die Ursachen dieser Gefahren sind mannigfaltig und wenn unter der Vielzahl der Gefahrenquellen der Blick der Premierminister zuerst und eigentlich ausschließlich auf den Missbrauch des Asylrechts fällt, unterscheidet sie das nicht von der großen Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung ihrer Länder. Das ist verständlich, weil uns allen das Asyl, egal ob rechtmäßig oder missbräuchlich in Anspruch genommen, fortwährend in sinnlich wahrnehmbarer Weise entgegentritt: Sichtbar und hörbar auf den Straßen und Plätzen unserer Städte, in den Schulen unserer Kinder, in den sprechend bebilderten Berichten unserer Medien. Auch ist der Zusammenhang zwischen asozialen Formen der Nutzung dieses Rechts und den daraus für die Gemeinschaft und für den Einzelnen resultierenden Nachteilen, Schäden und Bedrohungen leicht nachvollziehbar.
Freilich ist es nicht nur das Asylrecht, das missbraucht werden kann. Aber der Missbrauch anderer Menschenrechte geschieht leise und unauffällig. Er tritt auf den Straßen nicht sichtbar in Erscheinung und bleibt als wesentliche Ursache seiner fatalen Auswirkungen oft unerkannt, obschon diese ungleich größer und bedrohlicher sind als alle Nachteile, die ein Gastland von der Aufnahme von Asylanten oder vom Missbrauch des Asylrechts zu fürchten haben mag. Es ist zuvorderst die exzessive Inanspruchnahme eines von jeder Sozialbindung weitestgehend befreiten Eigentumsrechts, die durch kein Gesetz beschränkte grenzenlose Anhäufung von Vermögen in den Händen weniger Personen und sein rücksichtsloser Gebrauch, durch welche die grundlegenden und existenziell wichtigen Menschenrechte der großen Mehrheit verletzt werden: Das Recht auf Freiheit, auf Wohnung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und zuletzt auch das Recht auf Leben.
In diesem Sinn mag man dem Schlusssatz des Offenen Briefs unserer Premierminister wohl zustimmen, mit dem sich die neun Staatenlenker an ihre Völker gewandt und zum Diskurs eingeladen haben: »In aller Bescheidenheit meinen wir, dass wir mit unserer Sicht in starkem Einklang mit der Mehrheit der Bürger Europas stehen. Wir wollen unser demokratisches Mandat nützen, um ein neues und offenes Gespräch über die Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention in Gang zu bringen. Wir müssen das richtige Gleichgewicht wiederherstellen.«
Das richtige Gleichgewicht. Das ist gut. Das wollen wir uns merken. Das Stichwort weist uns den Pfad. Und auch das Wort von der Wiederherstellung. Das führt uns doch zu der immerhin interessanten Frage, wann dieses Gleichgewicht zuletzt bestanden hat und auf welche Weise und durch welche Entwicklungen es verloren gegangen ist. Dass Migrationsbewegungen und die – berechtigte oder unberechtigte – Inanspruchnahme von Asyl die hauptsächliche oder auch nur eine entscheidende Ursache für diesen Verlust sein sollten, scheint zumindest zweifelhaft. Es ist wohl der Missbrauch anderer Rechte, der dazu führt, dass vor allem junge Menschen in vielfacher Weise Schaden nehmen, dass ihnen keine Bildung zuteilwird, die diesen Namen verdient; dass sie weder Arbeit noch leistbaren Wohnraum finden; dass ihnen Chancen zum Aufbau eines auch nur bescheidenen Vermögens weitgehend genommen sind; dass ihre körperliche und seelische Gesundheit auf vielfache Weise gefährdet erscheint. Aber auch die spezifischen Bedrohungen, denen Gesundheit und Leben vornehmlich, aber keineswegs ausschließlich der Älteren ausgesetzt sind, haben ihre wichtigste Ursache wohl kaum im Zustrom Asylsuchender.
Die Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen widerstreitenden Interessen ist bestimmt ein nobles Ziel. Ein notwendiger erster Schritt zu seiner Erreichung ist die Klärung von Prioritäten im Spannungsfeld verschiedener, miteinander konkurrierender Menschenrechte: Kommt dem Recht eines jeden Menschen auf Bildung, Nahrung, Gesundheit und Wohnraum immer unter allen Umständen Vorrang vor dem Recht auf die unbegrenzte Anhäufung und Nutzung von privatem Eigentum zu? Oder müssen die grundlegenden Existenzrechte aller Menschen fallweise hinter Eigentümerinteressen zurückstehen, hinter Forderungen der Wirtschaft und hinter Entwürfen für die Zukunft, für deren Verwirklichung sie hinderlich sind?
Unbezahlbar. Die Menschenrechte. – Weil ihr Wert so hoch ist, dass sie keinen Preis haben? Oder weil der Preis für ihre tatsächliche Gewährung so hoch ist, dass wir sie uns nicht mehr leisten können oder wollen?
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